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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
1. Geschäfts- und SpielbedingungenDie nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im aktiv Sportzentrum Pirna so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Neben den hier vorliegenden allgemeinen Regeln haben wir für die verschiedenen Sportbereiche oder Buchungssysteme noch jeweils gesonderte Regelungen geschaffen, die ihnen im jeweiligen Bedarfsfall bekannt gemacht werden und dann Bestandteil der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen sind. 2. Allgemeine NutzungsregelnNachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum aktiv Sportzentrum Pirna gehörenden Sportanlagen (Tennisplätze, Squash- und Soccercourts, Badmintonfelder, Kegelbahnen, Wellnessbereich, Fitness- und Gymnastikräume, Umkleidekabinen, Sanitär-, Sauna-, Solarienräume, Gastronomieräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Biergarten und Freiflächen, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze). Alle Sportflächen dürfen von den Nutzern, nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln, ausschließlich in Sportkleidung benutzt werden. Im Fitnessbereich und in der Kegelbahn müssen Sportschuhe getragen werden. Auf den Tennisplätzen, in den Squashcourts, auf den Badmintonfeldern und auf dem Soccerfeld sind Tennisschuhe bzw. Sportschuhe nur mit hellen (oder „non- marking“) Sohlen erlaubt. Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Nach der Benutzung eines Tennisplatzes sind die Nutzer verpflichtet, den Platz mit den bereitgestellten Schleppnetzen und unter Beachtung der aushängenden Anleitung abzuziehen. In der gesamten Sportanlage ist das Rauchen untersagt. Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchten, melden Sie dies bitte vorher an. Eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, eine generelle Erlaubnis ist nicht möglich. 3. BuchungenZur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat. Die Buchung von Einzelstunden ist sowohl schriftlich als auch mündlich und fernmündlich verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen Sommer-/Winter- oder Ganzjahresabonnements bzw. einer Mitgliedschaft können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden. Bestellungen im Gastronomiebereich unterliegen den vertraglichen Vereinbarungen der Bewirtungsverträge. 4. MietpreiseDie verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht sind, wie auch an der Rezeption oder der Fitness-Theke zum Mitnehmen bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn (bzw. Abonnementbeginn) in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. 5. Öffnungs- und SpielzeitenDie Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche sind für die jeweilige Saison durch Aushang bekannt gemacht und durch alle Besucher einzuhalten. Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderen Anlass (Turniere, Reparaturen, sonst. Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Uhr an der Rezeption. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen. 6. LehrbetriebDie Ausübung jedweder Lehr- oder Trainertätigkeit ist nur in Verbindung mit dem offiziellen Unterrichtsprogramm des aktiv Sportzentrums Pirna oder im Rahmen einer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Gewerbliche Veranstaltungen ohne solche Zustimmung sind nicht erlaubt. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bedingungen und Preislisten. Die Racketsporttrainer sind in der Anlage freiberuflich tätig, die Verwaltung übernimmt lediglich die Organisation und Koordination der Unterrichtsveranstaltungen. 7. HausrechtDas Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. 8. HaftungUnsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich auf alle Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen. 9. ZuwiderhandlungenSollte es aufgrund von Verletzungen dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises zu befreien. Weitergehend ist der Betreiber berechtigt, Hausverbot zu erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten. 10. Allgemeine GeltungsregelnSollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen. 11. Gerichtsstand und ErfüllungsortGerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist- vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen- das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht. |
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